Der Bundestag hat am 23.02.2024 das „Onlinezugangsgesetz“ novelliert (BT-Drucks. 20/8093). Mit dem Entwurf will die Regierung die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben.
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Der Bundestag hat am 23.02.2024 das „Onlinezugangsgesetz“ novelliert (BT-Drucks. 20/8093). Mit dem Entwurf will die Regierung die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben.
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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