Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) tritt am 15.02.2024 mit novellierten Förderrichtlinien in Kraft. Mit der Novelle wird das Antragsverfahren vereinfacht, mit dem Ziel, Unternehmen einen unbürokratischen Zugang zu Fördermitteln zu ermöglichen.
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