Der BFH hatte zu entscheiden, ob das Halbabzugsverbot auf Zinszahlungen von Gesellschaftern an Personengesellschaften, an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind (sog. unternehmensgruppeninterne Darlehen), nicht anzuwenden ist (Az. IV R 26/20).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen