Der BFH hat u. a. zur Frage Stellung genommen, ob eine Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 UStG aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung beim umsatzsteuerrechtlichen Leistungsempfänger (vormalige Organgesellschaft) oder beim anfechtenden Zahlungsempfänger (vormaliger Organträger) zu erfolgen hat (Az. XI R 5/20).

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