Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, in welcher Höhe ein Insolvenz-/Konkursverwalter aus seiner Rechnung an die Schuldnerin über seine als Insolvenz-/Konkursverwalter erbrachte Leistung den Vorsteuerabzug geltend machen kann (Az. V R 3/22).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen