Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, in welcher Höhe ein Insolvenz-/Konkursverwalter aus seiner Rechnung an die Schuldnerin über seine als Insolvenz-/Konkursverwalter erbrachte Leistung den Vorsteuerabzug geltend machen kann (Az. V R 3/22).
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