Der BFH entschied u. a., dass überobligatorische Arbeitgeberbeiträge an eine schweizerische öffentlich-rechtliche Pensionskasse keine gem. § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen sind (Az. VI R 46/20).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen