Das LG Frankenthal hat die Schadensersatzklage eines Rennradfahrers, der auf einem Radweg aufgrund von Wurzelschäden gestürzt war, abgewiesen. Ein Radfahrer müsse seine Fahrweise so einrichten, dass er sichtbare Hindernisse auf einem Radweg rechtzeitig wahrnehmen und vor ihnen anhalten kann (Az. 3 O 71/22).
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