Das AG Karlsruhe hat die Klage eines E-Autofahrers gegen die EnBW auf Rückzahlung von Blockiergebühren abgewiesen. Die entsprechende Vertragsklausel sei wirksam (Az. 6 C 184/23).
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Das AG Karlsruhe hat die Klage eines E-Autofahrers gegen die EnBW auf Rückzahlung von Blockiergebühren abgewiesen. Die entsprechende Vertragsklausel sei wirksam (Az. 6 C 184/23).
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