Nach Auffassung von EuGH Generalanwältin Medina kann die Transparenz von Mindestzinssatzklauseln in Hypothekendarlehensverträgen im Zusammenhang mit einer Verbandsklage überprüft werden, auch wenn sich die Klage gegen über 100 spanische Finanzinstitute richtet (Rs. C-450/22).
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