Wer an der Grenze zu seinem Nachbargrundstück eine Hecke anlegt, muss dafür sorgen, dass die Pflanzen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Tut er das nicht, so kann der Nachbar den Rückschnitt der Hecke verlangen und im Notfall auch gerichtlich durchsetzen. Dieser Anspruch kann jedoch nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn sich der Nachbar selbst regel- und damit treuwidrig verhält. Das hat das LG Frankenthal entschieden (Az. 2 S 85/23).
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