Das VG Schleswig entschied, dass die im Jahr 2016 durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgten Freigaben für insgesamt 62 verschiedene ältere Fahrzeugtypen mit den Dieselmotoren des für den Volkswagen-Konzern unter Verantwortung der Volkswagen AG entwickelten Typs EA 189 Euro 5 rechtswidrig waren (Az. 3 A 332/20).
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