Straßensperrungen zur Reduzierung des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs auf Durchgangsstraßen dürfen nur bei besonderen Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden. So entschied das VG Berlin (Az. 11 L 316/23).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen