Das BVerfG hat den Antrag eines Streamers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Dieser richtet sich u. a. gegen die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht (Az. 1 BvQ 1/24).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen