Ein für die Bundeswehr tätiger landeskundlicher Berater und Übersetzer ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 10 KR 259/22).
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Ein für die Bundeswehr tätiger landeskundlicher Berater und Übersetzer ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 10 KR 259/22).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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