Die Veräußerung eines abgetrennten unbebauten (Garten-) Grundstücks ist nicht wegen einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken von der Einkommensteuer befreit. So entschied der BFH (Az. IX R 14/22).
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Die Veräußerung eines abgetrennten unbebauten (Garten-) Grundstücks ist nicht wegen einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken von der Einkommensteuer befreit. So entschied der BFH (Az. IX R 14/22).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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