Der VGH Hessen entschied, dass die Erhebung von Wassergebühren auf der Grundlage der Wasserversorgungssatzung der Stadt Kassel aus dem Jahr 2012 rechtswidrig gewesen ist (Az. 5 A 1307/17 und 5 A 1290/21).
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Der VGH Hessen entschied, dass die Erhebung von Wassergebühren auf der Grundlage der Wasserversorgungssatzung der Stadt Kassel aus dem Jahr 2012 rechtswidrig gewesen ist (Az. 5 A 1307/17 und 5 A 1290/21).
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