Um den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über ihre individuellen Altersvorsorgeansprüche digital anbieten zu können, müssen möglichst vieler Vorsorgeeinrichtungen angebunden werden. Die Verordnung des BMAS regelt das Verfahren zur Anbindung und legt den Stichtag für die verpflichtende Anbindung auf den 31. Dezember 2024 fest.
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