Die zum 1. Januar 2024 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort beim OLG Düsseldorf verfügbar. Gegenüber der Tabelle 2023 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden.
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