Die Degussa Bank darf Kunden, die einen Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen, neben der üblichen Vorfälligkeitsentschädigung keinen „Institutsaufwand“ von 300 Euro pauschal in Rechnung stellen. Dieses Entgelt sei wegen einer fehlenden Information an die Verbraucher unzulässig, urteilte das OLG Frankfurt. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt (Az. 17 U 214/22).
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