Künftig werden in allen globalen Wertschöpfungsketten Unternehmensregeln für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt verankert. Ausgenommen davon sind KMU. Diese politische Einigung muss nun von den Mitgesetzgebern formell genehmigt werden. Nach dem Inkrafttreten der Veröffentlichung, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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