Der BFH hatte zu klären, unter welchen Voraussetzungen und bis wann der Widerruf einer Gestattung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten wegen Missbrauchs oder Gefährdung des Steueraufkommens gerechtfertigt ist (Az. XI R 5/21).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen