Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Dienstanweisung des BZSt zum Kindergeld nach dem EStG 2023 (DA-KG 2023) enthält § 67 Satz 1 EStG kein Unterschriftserfordernis. So der BFH (Az. III R 38/21).
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Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Dienstanweisung des BZSt zum Kindergeld nach dem EStG 2023 (DA-KG 2023) enthält § 67 Satz 1 EStG kein Unterschriftserfordernis. So der BFH (Az. III R 38/21).
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