Das BMF hat die Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse ab 1. Januar 2024 überarbeitet (Az. IV D 5 – S-2285 / 19 / 10001 :004).
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Das BMF hat die Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse ab 1. Januar 2024 überarbeitet (Az. IV D 5 – S-2285 / 19 / 10001 :004).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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