Änderungen im Wohneigentums- sowie im Mietrecht sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/9890) vor. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung ermöglichen, dass Wohnungseigentümerversammlungen künftig virtuell abgehalten werden können und der Einsatz von Steckersolargeräten erleichtert werden soll.
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