Die sog. Schutzmaskenpauschale nach § 5 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in der Fassung vom 14. Dezember 2020 unterliegt der Umsatzsteuer. Dies entschied das FG Niedersachsen (Az. 5 K 45/22 und 5 K 136/22).

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