Die Eigentümerin eines Einfamilienwohnhauses im Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Golzheimer Siedlung“ (Denkmalbereichssatzung) darf auf einer aus dem Straßenraum einsehbaren Dachfläche ihres Hauses eine Photovoltaikanlage errichten. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 28 K 8865/22).

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