Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2024 eingeführt (Az. III C 3 – S-7344 / 19 / 10002 :006).
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Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2024 eingeführt (Az. III C 3 – S-7344 / 19 / 10002 :006).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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