Das LSG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, ob ein Rentner (hier: ein Staatsangehöriger eines „Freistaats Preußen“) im Wege des gerichtlichen Eilrechtsschutzes die kostenfreie Barauszahlung seiner Altersrente erwirken kann (Az. L 22 R 571/23 B ER).

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