Beamten in Teilzeit im Blockmodell („Sabbat-Modell“), die am Stichtag 29.11.2021 während der sog. Ansparphase ihren Dienst mit regelmäßiger Arbeitszeit erbracht haben, steht die Corona-Sonderzahlung in ungeminderter Höhe zu. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 3 A 295/23).
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