Das BMJ hat einen neuen Entwurf der Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Telekommunikationsinfrastrukturen veröffentlicht. Die vorgeschlagene Änderung der GBV soll sicherstellen, dass Grundbuchämter den entsprechenden Unternehmen künftig tatsächlich Grundbucheinsicht gewähren und dies nicht an zu hohe Voraussetzungen knüpfen. Dadurch soll ein Beitrag zum Bürokratieabbau, zur Energiewende und zur Verbesserung des Netzausbaus im Bereich Mobilfunk geleistet werden.
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