Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, deren Einkünfte allein aufgrund des Bezugs gewerblicher Beteiligungseinkünfte in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden, der Gewerbesteuer unterliegt (Az. IV R 24/20).

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