In einem aktuellen Schreiben an die Kammern der rechts- und steuerberatenden Berufe erinnert das BMF an gesetzliche Mitteilungspflichten an das Transparenzregister. An dieses müssen Gesellschaften bestimmter Rechtsformen die hinter ihnen stehenden wirtschaftlich Berechtigten melden; auch Anwaltsgesellschaften sind hiervon betroffen. Darauf weist die BRAK hin.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen