Die EU-Kommission hat eine Änderungsrichtlinie zur sog. ADR-RL (Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, 2013/11/EU) veröffentlicht sowie eine Empfehlung über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren, die von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden der Union angeboten werden, angenommen. Das berichtet die BRAK.
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