Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie ist am 12.10.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird damit am 13.10.2023, in Kraft treten. Darauf weist das BMJ hin.
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Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie ist am 12.10.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird damit am 13.10.2023, in Kraft treten. Darauf weist das BMJ hin.
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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