Am 05.10.2023 haben die Abgeordneten des EU-Parlaments einen neuen freiwilligen Standard für die Verwendung der Kennzeichnung „europäische grüne Anleihen” gebilligt. Dieser erlaubt es Anlegern, ihr Kapital selbstbewusster in ökologisch nachhaltigere Technologien und Unternehmen zu investieren.

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