Die Eigentümer und Geschäftsinhaber des Bahnhofsviertels in Münster müssen keine Abgabe an die Künstlersozialversicherung für das von ihnen in Auftrag gegebene Projekt „Schaltschränke“ entrichten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat ihre Berufung gegen das Urteil des SG Münster zurückgenommen (Az. L 8 BA 192/19).

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