Laut Bundesregierung treten im Oktober 2023 folgende Änderungen in Kraft: Bei der Strafzumessung in Verfahren wird nun auch gewürdigt, ob Tatmotive geschlechtsspezifisch oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtet waren. Außerdem wird in der EU der Verkauf von Mikroplastik schrittweise verboten.

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