Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften sollen die BRAO, die Patentanwaltsordnung (PAO), das StBerG, die WPO, die GewO und die HwO um eine Anlage ergänzt werden (BT-Drs. 20/8679).
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