Das Bundeskabinett hat der vom BMWK eingebrachten Änderung des Funkanlagengesetzes zugestimmt. Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes wird die EU-Regulierung des einheitlichen Ladekabels umgesetzt.
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Das Bundeskabinett hat der vom BMWK eingebrachten Änderung des Funkanlagengesetzes zugestimmt. Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes wird die EU-Regulierung des einheitlichen Ladekabels umgesetzt.
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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