Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sog. Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der ‑ dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen ‑ zivilrechtlichen Werklohnforderungen. Das bestätigte der BFH (Az. V B 23/22).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen