Taxiunternehmen mit Sitz in Berlin dürfen nach einer Eilentscheidung des VG Berlin Fahrgäste vom Flughafen BER nur mit einer besonderen Genehmigung befördern (Az. 11 L 276/23).
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Taxiunternehmen mit Sitz in Berlin dürfen nach einer Eilentscheidung des VG Berlin Fahrgäste vom Flughafen BER nur mit einer besonderen Genehmigung befördern (Az. 11 L 276/23).
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