Mit der Abhilfeklage können gleichartige Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gebündelt eingeklagt werden. Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, mit dem das neue Klageinstrument eingeführt wird, ist am 13.10.2023 in Kraft getreten. Darüber informiert die BRAK.
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