Ende 2022 wurden mit der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung neue Formulare u. a. für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher eingeführt, die auch digital nutzbar sind. Nach Anregungen aus der Praxis sollen die Formulare nun überarbeitet werden. Die BRAK begrüßt das und gibt Anregungen dazu.

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