Das OVG Niedersachsen hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des VG Lüneburg abgelehnt, mit dem dieses die Klage eines Berufsschäfers auf Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zum Erwerb und Führen einer Flinte sowie auf Erteilung einer entsprechenden Schießerlaubnis abgewiesen hat (Az. 11 LA 302/22).
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