Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität soll u. a. ein Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) errichtet werden, das in einem ganzheitlichen Ansatz Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen und Aufsicht unter einem Dach zusammenführt. Dazu hat die WPK Stellung genommen.
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