Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera darf man sich nicht verlassen. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 113/21).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera darf man sich nicht verlassen. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 113/21).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen