Dem Käufer können bei einem Online-Kauf Schadensersatzansprüche zustehen, wenn der Verkäufer ohne einen berechtigten Grund rechtzeitig geltend zu machen, die verkaufte Ware nicht liefert. So entschied das LG Köln (Az. 37 O 220/22).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen