Auch Hunde, die der Halter bei seiner beruflichen Tätigkeit als Hundetrainer und Hundephysiotherapeut einsetzt, unterliegen der Hundesteuer. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 16/23.MZ).
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Auch Hunde, die der Halter bei seiner beruflichen Tätigkeit als Hundetrainer und Hundephysiotherapeut einsetzt, unterliegen der Hundesteuer. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 16/23.MZ).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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