Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze“ (BT-Drucks. 20/8344) vorgelegt, die sich aus Änderungen des SGB II durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 ergibt.

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